
Energie
Beratung
Silvio
Schmidt
1. Was ist eine Unternehmererklärung?
Die Unternehmererklärung ist ein schriftlicher Nachweis, den ein Handwerksbetrieb oder Bauunternehmen nach Abschluss bestimmter baulicher Maßnahmen ausstellt. Sie bestätigt, dass die ausgeführten Arbeiten den gesetzlichen Anforderungen, technischen Regeln sowie ggf. Förderbedingungen entsprechen.
Besonders relevant ist die Unternehmererklärung bei energetischen Maßnahmen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie bei KfW-/BAFA-geförderten Vorhaben.
2. Rechtsgrundlage: Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Gemäß § 95 GEG ist der Unternehmer verpflichtet, dem Bauherrn (oder dessen Bevollmächtigten, z. B. Hausverwalter) eine schriftliche Erklärung darüber auszustellen, dass die baulichen Maßnahmen den Anforderungen des GEG entsprechen.
Typische Maßnahmen, bei denen eine Unternehmererklärung erforderlich ist:
- Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Kellerdecken
- Austausch oder Erneuerung von Fenstern, Außentüren
- Einbau von Heizungsanlagen, Wärmepumpen, Solarthermie
- Maßnahmen zur Lüftung und Luftdichtheit
3. Inhalt einer Unternehmererklärung
Eine vollständige Unternehmererklärung muss enthalten:
✅ Name und Anschrift des Unternehmens ✅ Beschreibung der ausgeführten Maßnahme ✅ Hinweis auf die eingesetzten Materialien (z. B. Dämmstoffart, Fensterkennwerte) ✅ Bestätigung der Einhaltung der technischen Mindestanforderungen (z. B. U-Werte nach GEG) ✅ Ort, Datum, Unterschrift
🔍 Hinweis: Die Erklärung bezieht sich ausschließlich auf die ausgeführte Leistung – sie ersetzt kein Gutachten oder Sachverständigennachweis.
4. Warum ist die Unternehmererklärung wichtig?
✅ Rechtssicherheit:
Sie dient als Nachweis gegenüber Bauaufsicht, Fördermittelgebern oder in einem Rechtsstreit (z. B. bei Mängeln).
✅ Fördervoraussetzung:
Für KfW- und BAFA-Förderprogramme (z. B. Heizungsförderung, BEG) ist sie zwingend notwendig. Ohne korrekte Unternehmererklärung kann die Förderung aberkannt oder zurückgefordert werden.
✅ Dokumentationspflicht:
Eigentümer und Verwalter müssen die Erklärung aufbewahren (mindestens 10 Jahre) und ggf. vorlegen – z. B. bei Verkaufsprüfungen oder der Erstellung eines Energieausweises.
5. Was passiert bei fehlender oder fehlerhafter Erklärung?
- Verstoß gegen Nachweispflichten nach § 95 GEG
- Fördermittel können entfallen oder zurückgefordert werden
- Risiko bei Gewährleistungsansprüchen steigt
- Bauherren oder Verwalter geraten in Beweisnot bei Kontrollen oder im Schadensfall
- Bußgelder sind in schweren Fällen möglich (GEG § 108)
6. Praxisbeispiel
Ein Eigentümer lässt im Rahmen einer energetischen Sanierung neue Fenster einbauen. Laut GEG dürfen die neuen Fenster einen bestimmten U-Wert nicht überschreiten. Der Fensterbauer muss nach Ausführung schriftlich bestätigen:
„Die von uns am [Datum] eingebauten Fenster der Marke XY mit 3-fach-Verglasung erfüllen den maximal zulässigen Wärmedurchgangskoeffizienten gemäß § 48 Abs. 1 GEG.“
Ohne diese Erklärung fehlt dem Eigentümer alle Nachweise und er kann dem Energieberater die Maßnahme nicht korrekt in den Energieausweis oder ein iSFP-Dokument übernehmen, und auch die BAFA-Förderung wäre gefährdet.
7. Unterschiede zu anderen Nachweisen
Nachweisart | Zweck | Aussteller | Pflicht? |
---|---|---|---|
Unternehmererklärung | Bestätigung der Ausführung nach GEG | Handwerksbetrieb | Ja (bei GEG) |
Fachunternehmerbescheinigung | Nachweis zur Vorlage bei KfW, BAFA oder Energieberater | Handwerksbetrieb | Ja (bei Förderung) |
Gutachten / Abnahmeprotokoll | Technische oder sachverständige Bewertung | Sachverständiger | Nein, aber sinnvoll |
Energieausweis / iSFP | Bewertung Gesamtgebäude | Energieberater | Pflicht bei Verkauf, verlangen der Finanzierenden Bank, Vermietung, Förderung |
Fazit: Klein, aber entscheidend
Die Unternehmererklärung ist ein vergleichsweise einfaches Dokument – aber mit großer Wirkung. Sie sichert Bauherren, Eigentümern und Verwaltern ab und ist unerlässlich für rechtssichere und förderfähige energetische Maßnahmen. Fehlt sie, drohen finanzielle und rechtliche Nachteile.
Praxistipp: Binden Sie die Pflicht zur Abgabe einer Unternehmererklärung vertraglich in Ihre Aufträge ein. So stellen Sie sicher, dass sie auch tatsächlich geliefert wird. Für Förderprojekte empfiehlt es sich, einheitliche Vorlagen zu verwenden – z. B. über den Energieberater oder Architekten.